Freitag, 7. März 2014

Sind Druckerpatronen Werbungskosten?

Die jährliche Steuererklärung ist für viele ein Muss!

Wer Arbeitnehmer ist, dessen Einkommensteuer führt der Arbeitgeber nach der angegebenen Steuerklasse pauschal ab. Sie können sich bei einer kompetent ausgefüllten Einkommenssteuerklärung einiges vom Staat zurückholen. Sammeln Sie alle Quittungen und Kaufbelege, die irgendwie mit Ihrem Beruf zusammenhängen und ordnen Sie diese Belege nach Datum und Bedarf.

 Dazu gehören sämtliche Werbungskosten: Bewerbungsschreiben, Papier, Mappe und Druckerzubehör sind ein Teil davon. Zum Druckerzubehör gehören natürlich auch die Druckerpatronen oder die Toner-Kassetten.


Arbeitnehmer und Firmen können die Steuererklärung online abgeben!


Die Finanzämter der Länder stellen das Programm "Elster" für Ihre Steuererklärung kostenfrei zur Verfügung. Die Formulare füllen Sie sich ganz einfach und übersichtlich aus. Für Betriebe sind weitere Schritte notwendig. Die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer berechnen Sie separat.

Im Zuge der Gewinn und Verlustrechnung ermitteln Sie den Gewinn und besteuern diesen. Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung ist von Vorteil. Sie können Geschäftsräume und ein Arbeitszimmer selbstverständlich absetzten.

 Zu den Werbungskosten gehören nicht nur Druckerpatronen sondern auch weiterer Bürobedarf. Neben den Abschreibungen können Sie noch Ausgaben für Verbrauchsmaterial (Disketten, Kabel, Druckerpatronen, Papier), Reparaturen und Schuldzinsen steuerlich geltend machen.

Setzen Sie alle Werbungskosten ab!


Bis zu einer grenze von 410EUR können Sie Geräte vollständig absetzten. Ein Computer mit seinen Peripheriegeräten: Monitor, Lautsprecher, Mouse und Tastatur müssen Sie auf mehrere Jahre splitten, wenn alles insgesamt die genannte Summe überschreitet. Weitere Werbungskosten sind sind: Eine durch die Arbeit bedingte Zweitwohnung, ein Auto für die Fahrt zur Arbeit oder für Dienstreisen.

Auch Arbeitszimmer im eigenen Haus (der Mietwohnung) machen Sie steuerlich geltend. Fahrten zur Arbeit fördert der Staat generell steuerlich. Sie setzten auch das Ticket für die Bahn oder den Bus ab, ebenso wie die Fahrt mit dem eigenen PKW. Behinderte mit mindestens 60% und dem Buchstaben G bekommen sogar einen höheren Satz pro Kilometer angerechnet. Sie können jedoch nur die einfache Strecke geltend machen.
Spenden für Vereine und Beiträge zu Gewerkschaften sind auch Werbungskosten.

Weiter können alle Zuzahlungen zu medizinischen Maßnahmen, die den Betrag von 2% des Bruttolohns übersteigen abgesetzt werden, dazu gehören auch Zähne und Brillen. Sie sehen wer Steuererklärungen abgibt bekommt meist ein schönes Geld zurückerstattet. Neben den Abschreibungen können Sie noch Ausgaben für Verbrauchsmaterial (Disketten, Kabel, Druckerpatronen, Papier), Reparaturen und Schuldzinsen steuerlich geltend machen.

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